Formalitäten und Verfahren

für den Kauf der Villa an Mazarron - Camposol A - Murcia Spanien.

Eine NIE ( Número de Identidad de Extranjero ) ist eine Nummer, die die Einwanderungsbehörde bei der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausstellt. Dies ist Ihre Ausweisnummer in Spanien. Sie benötigen Sie für Ihre Steuererklärung, zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Gründung eines Geschäftes und für fast alle anderen offiziellen Vorgänge. Sowohl EU-Bürger als auch Einwanderer aus anderen Staaten erhalten eine NIE. Beantragung einer Anwohnerausweises

Seit 1.1.2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein spanischer Notar keinen Immobilienkauf mehr beurkunden darf, wenn die NIE Nummer nicht vorgelegt wird. Die Kontrollinstanz ist das Grundbuchamt, welches eine notarielle Kaufurkunde, ohne den Ausweis von NIE Nummern nicht eintragen darf.

Die Bearbeitungszeit ist in der Regel 2 Wochen. Sollten Sie die NIE Nummer nicht dringend benötigen, können Sie die NIE Nummer auch beim spanischen Konsulat, welches für Ihren Wohnort in Deutschland, Schweiz oder Österreich zuständig ist, persönlich beantragen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 60 Tagen dauern.






Kosten und Steuern

die beim Immobilienkauf anfallen, (Luxusvilla in spanischem Baustil - Urbanisation Camposol Bereich A - Mazarrón - Region von Murcia).

Immobilientransaktionen werden auch in Spanien vor dem Notar abgewickelt. In Spanien fallen bei einem notariellen Kaufvertrag folgende Kosten und Steuern an:

- Steuer auf Vermögensübertragungen (I.T.P.A.J.D. = Impuesto de Transmisión Patrimonial y Actos Juridicos Documentados)
   Der Steuersatz liegt bei 8 % des erklärten Wertes, der in der Escritura de Compraventa (Kaufurkunde) festgelegt ist.

- Kosten für den notariellen Vertrag und Dokumentationskosten (Der Steuersatz liegt zwischen 0,1% und 1,5%)

- Kosten für die Grundbucheintragung (zwischen 0,1% und 0,2%)

Die andere zu entrichtende Steuer ist die alljährliche Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles = IBI). Das Finanzamt legt hier als Steuerbasis den Katastwert der Immobilie zugrunde (die Hause an Mazarron Camposol A). Diese Steuer muss jährlich von dem Eigentümer einer Immobilie bei der Gemeinde (Mazarron) bezahlt werden.

Jährliche Kosten für die Villa (Versicherung des Hauses + Alarmzentrale + Elektrizität + Wasser + Steuern IBI)
= 6.200 euros ( 2009 )

Vor dem Notartermin beantragt der Käufer der villa bei der Ausländerpolizei eine Steuernummer (Número de Identificación de Estranjeros = N.I.E.), die ihm im folgenden bei allen Rechtsgeschäften und finanziellen Transaktionen als Identifikationsnummer dient. Der Notar schließlich beurkundet den Immobilienkauf durch Erstellung der sogenannten Escritura de Compra-venta, die die rechtliche Grundlage für die Eintragung des Hause ins Grundbuch darstellt. Die Lastenfreiheit des Luxusvilla wird vom Notar durch Vorlage eines (tages-) aktuellen Grundbuchauszugs bescheinigt. Der Verkäufer legt bei der notariellen Überschreibung den letzten Grundsteuerbescheid und im Falle, dass das Kaufobjekt einer Eigentümergemeinschaft zugehörig ist, eine von derem Präsidenten unterzeichnete Bescheinigung über die vollständige Bezahlung der Gemeinschaftskosten bis zum Zeitpunkt des Notartermins vor, so dass später auf den Käufer keine bösen Überraschungen zukommen können.

Die notarielle Kaufurkunde - Escritura Pública de Compraventa (Villa , Hause, an Mazarron Camposol)

Die im Volksmund genannte "Escritura" ist ein vor dem Notar geschlossener Kaufvertrag, der zwar nicht Voraussetzung für den Eigentumsübergang ist, jedoch für die Eintragung in das spanische Eigentumsregister notwendig ist. Der spanische Notar hat nicht so umfassende Prüfungs- und Belehrungspflichten wie in Deutschland. Vielmehr beurkundet der spanische Notar lediglich das, was Ihm die Parteien vorgeben und erkundigt sich vorab per Fax beim Eigentumsregister, ob der Verkäufer dort eingetragen ist. Anschließend sendet er wiederum per Fax die wesentlichen Daten der Escritura an das Eigentumsregister, wodurch zunächst eine Eintragungssperre ausgelöst wird, was bedeutet, daß evtl. andere über diese Immobilie vorgenommene notarielle Kaufurkunden nicht in das Eigentumsregister eintragungsfähig sind.






Ratschläge für den künftigen Käufer der Villa

(europäischen Bürger - ständige Einrichtung in Spanien).

Falls Sie länger als drei Monate im Spanien zu bleiben gedenken, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen (bei der zuständigen Polizeidienststelle oder beim Ausländeramt). Nicht alle EU-Länder schreiben diese Aufenthaltsgenehmigung vor. Ihr Aufenthaltsrecht leitet sich auch nicht aus dieser Genehmigung ab. Sie empfiehlt sich aber dennoch, da Sie sie bei wichtigen Formalitäten vorlegen müssen, beispielsweise wenn Sie ein Inländerkonto bei einer Bank eröffnen oder ein Fahrzeug kaufen. Um eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Familienmitglied zu erhalten, muss normalerweise ein Verwandtschaftsnachweis vorgelegt werden (Heiratsurkunde usw.).

1) Vergewissern Sie sich, dass Sie die folgenden Dokumente mitführen :
          - Ihren gültigen Reisepass und/oder Personalausweis;
          - Ihren gültigen Führerschein;
          - technische Daten Ihres Fahrzeugs;
          - Nachweis, dass Sie die MwSt für Ihr Fahrzeug bezahlt haben.

2) Setzen Sie sich spätestens 2-4 Wochen vor Abreise mit der zuständigen Sozialversicherung in Verbindung, um die erforderlichen Formalitäten zu erledigen.
Lassen Sie sich über Ihre Rechte und die Rechte Ihrer Familienmitglieder aufklären, wenn Sie in Spanien ziehen.
Besorgen Sie sich bei Ihrer Sozialversicherung alle erforderlichen Vordrucke und/oder die Europäische Krankenversicherungskarte, damit Ihnen im Spanien ( Mazarron Camposol ) alle exportierbaren Rechtsansprüche (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität, Altersversorgung, sonstige Leistungen) erhalten bleiben.

3) Setzen Sie sich mit den zuständigen Steuerbehörden Ihres Herkunftslandes in Verbindung : Lassen Sie sich über die Steuererklärung und andere Formalitäten informieren und beraten, die Sie vor Verlassen Ihres Herkunftslandes erledigen müssen.

4) Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrer zuständigen Polizeidienststelle ins Spanien ab.

Nach Ihrer Ankunft im Spanien: Setzen Sie sich mit allen maßgeblichen Behörden und sonstigen Stellen in Verbindung.

Besorgen Sie sich binnen 30 Tagen nach Ihrer Einreise im Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung (bei der zuständigen Polizeidienststelle oder dem Ausländeramt).

Bei Ihrer Ankunft an Mazarron (Camposol A) im Spanien sollten Sie sich bei der örtlichen Sozialversicherung anmelden, damit Sie. Krankenversicherungsleistungen und andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Sie haben Anspruch auf alle im Spanien gesetzlich vorgesehenen Sachleistungen, darunter medizinische und zahnmedizinische Behandlung, Arzneimittel und Krankenhausbehandlung, ferner direkte Zahlungen, die zur Erstattung der Kosten für derartige Leistungen bestimmt sind. Grundsätzlich richten sich die Leistungen nach den Rechtsvorschriften des Spanien. Sie werden so behandelt, als wären Sie im Spanien versichert. Dies kann für Sie günstiger sein als wenn die Leistungen sich nach den gesetzlichen Bestimmungen Ihres Versicherungslandes richten würden, aber auch ungünstiger.

Lassen Sie Ihr Fahrzeug binnen 6 Monaten nach der Einreise im Spanien zu.

Lassen Sie sich bei den zuständigen Steuerbehörden des Gastlandes (Spanien) über die Steuererklärung und andere Formalitäten informieren und beraten, ferner über bilaterale Abkommen mit Ihrem Herkunftsland.

Nehmen Sie mit unserem legalen Beisitzer :
"Borneo Sur, SL" - Avda Doctor Meca, 107 - CC Upper, local 5 A - 30860 Puerto de Mazarrón (Murcia)
+34 968 155 902     Fax +34 968 154 425  -  Carlos Diaz Fernandez   +34 699 751 503   Carlos Diaz Fernandez

Kontakt auf, um Informationen und Ansichten zu verlangen. Er wird Ihnen in Ihren Formalitäten des Kaufs des Hauses von Mazarron Camposol A (Murcia) helfen.